Mindestalter 15 Jahre
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter 15 Jahre
Zwei / Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h; max. 50cm Hubraum; Nutzleistung max. 4 KW.
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermassemax. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.