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Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

Aktueller Theorieplan

February 2002

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Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Teilnehmer am Straßenverkehr РBesonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen
  1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2. Besonderes Verhalten beim Motorrad
  3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4. Fahrtechnik und Fahrphysik
  1. Technische Bedingungen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen und Güterbeförderung
  1. Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Klassenspezifische Theorieunterricht:

Praktischer Unterricht

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

  • 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
  • 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.