Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Aktueller Theorieplan
March 2002
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Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Teilnehmer am Stra√üenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Besonderes Verhalten beim Motorrad
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik
- Technische Bedingungen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen und Güterbeförderung
- Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Klassenspezifische Theorieunterricht:
Praktischer Unterricht
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
- 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.