Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
 - Risikofaktor Mensch
 - Rechtliche Rahmenbedingungen
 - Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
 - Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
 - Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
 - Teilnehmer am Stra√üenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
 - Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
 - Ruhender Verkehr
 - Verhalten in besonderen Situationen
 - Lebenslanges Lernen
 
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
 - Besonderes Verhalten beim Motorrad
 - Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
 - Fahrtechnik und Fahrphysik
 
- Technische Bedingungen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
 - Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen und Güterbeförderung
 
- Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
 - Rechtliche Rahmenbedingungen
 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
 - Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
 - Vorfahrt
 - Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
 - Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
 - Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
 - Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
 - Ruhender Verkehr
 - Verhalten in besonderen Situationen
 - Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
 
Klassenspezifische Theorieunterricht:

Praktischer Unterricht

Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
- 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
 - 4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
 - 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
 
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
 - 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
 - 1 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
 
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
